Ich hab Herrn Söder gefragt:

Sehr geehrter Herr Söder,

ich unterliege derzeit einem Berufsverbot. Mein Antrag auf Verdienstausfall wurde von der Regierung Schwaben abgelehnt da ich nicht in Quarantäne war. Soforthilfe bekomme ich nicht, da ich in meinen eigenen Räumlichkeiten arbeite und dementsprechend keine Miete zahle. Meine Verbindlichkeiten zahle ich derzeit von meinen Rücklagen, die eigentlich für die Zeit vorgesehen waren in der ich nicht mehr arbeiten kann. Ich bin immer schon selbstständig gewesen und habe kaum einen Anspruch auf irgendeine Rente(meine Schul- und Studienzeit wird angerechnet). Was sich für mich nicht erklärt ist Folgendes: Wo liegt der Unterschied zwischen jemand, der wegen Quarantäne nicht mehr arbeiten darf und mir? Ich habe einen Antrag auf Genehmigung von Einzelschulung beim Landratsamt Ostallgäu gestellt. Dieser wurde abgewiesen obwohl ich alle erforderlichen Kriterien zum Mindestabstand einhalten könnte. Frisöre und Fusspfleger können dieses sicher nicht in diesem Rahmen gewährleisten. Ich bitte sie nunmehr mich zu unterstützen da ansonsten meine Firma in Kürze auch als Steuerzahler insolvent geht und ich dem Staat zur Last fallen werde.

Mit freundlichen Grüssen

Gigi 0172/7863075

Auf die Antwort bin ich gespannt….