Tandemausbildung

Ihr habt bei uns den Vorteil, daß die ersten 25 Flüge nicht nur unter Aufsicht eines Fluglehrers sondern mit einem Fluglehrer gemacht werden. Sobald ihr euren Eingangstest bestanden habt, kann es losgehen! Termine stimmen wir jederzeit mit euch individuell ab.

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz seit mindestens 24 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 200 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit.

Vorauswahlprüfung

In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen. Weitere Informationen zum Eingangstest hier

Termine Eingangstest

Theorieausbildung

Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Mindestens 1 Flug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer, 24 Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirm– oder Drachenflieger oder eines österreichischen Hängegleiter- oder Paragleiterscheins unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers. Bei uns macht ihr alle Flüge mit Fluglehrer!

 

Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einweisung des Passagiers, Start, Abflug, Flug,

Flugmanöver, Schnellabstieg, Landeanflug, Landung

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Flugpraxisnachweis

Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 15 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, davon 25 unter Fluglehreraufsicht, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer

Berechtigungen

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).

Gültigkeit

Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss.

Preis: 1349 € mit Leihausrüstung